Ihre Terminübersicht

Start für die Einnahme von Folsäure
1. Tag der letzten Regel
Befruchtung
Gynäkologische Untersuchung und Ultraschall bis 7. SSW
Blutabnahme bis 16. SSW
1. Mutter/ElternKindPass 8. - 12. SSW -
Panorama Test ab 9+1 SSW
NIFTY Test zwischen 10+1 und 22+0 SSW -
Nackenfaltenmessung KH oder Privat 11+6 - 13+6 SSW -
Folsäure Einnahmeende
Termin beim Hausarzt/Internist 17. - 20. SSW -
2. Mutter/ElternKindPass 18. - 22. SSW -
Hebammengespräch 18. - 20. SSW -
Organscreening 20. - 24. SSW -
3. Mutter/ElternKindPass inkl. Wachstumskontrolle ca. 24. SSW
und Cervixmessung
IMPFUNG Respiratorischer Synzytial Virus (RSV) empfohlen 24. - 36. SSW -
Labor mit Zuckertest 25. - 28. SSW -
FLUGREISEN und FLUGBESTÄTIGUNG bis SSW 32. (Bitte Erklärung beachten!) -
IMPFUNG Pertussis (Keuchhusten) empfohlen 27. - 36. SSW -
Bei Blutgruppe Rhesus NEGATIV Rhophylac Impfung ca. ab 30. SSW ODER davor bei auftretenden Blutungen ab der 10. SSW
4. Mutter/ElternKindPass 30. - 34. SSW + §3MSG Bestätigung -
Mutterschutz ab
FLUGREISEN AB 32. SSW NICHT EMPFOHLEN
5. Mutter/ElternKindPass 36. SSW -
Abstrich Streptokokken -
Geburtstermin
Kontrolle Frauenarzt 6 Wochen nach der Geburt -

NEWS & INFOS

e-Rezept

Kassen-Medikamente können seit 1.Juli 2023 via eRezept versendet werden (unabhängig von ELGA).

Alle, in Österreich Versicherten können mit einem Kassen-eRezept ihr Medikament in jeder österreichischen Apotheke abholen – nicht aber in einer Web-/Online-Apotheke! Privatrezepte können nicht versendet werden – daher müssen diese in der Ordination abgeholt werden.

Seit 1. Juli muss die ecard 1x pro Quartal in der Ordination gesteckt werden, damit das eRezept für 90 Tage zur Benutzung freigeschaltet ist.

Laborbefunde - Vorgehensweise

Bei Laborbefunden gehen wir abhängig vom jeweiligen Ergebnis, wie folgt vor:

1. Bei akutem und therapiepflichtigem Befund werden Sie von uns aktiv kontaktiert. Es werden Ihnen die weiteren notwendigen Schritte kommuniziert (Therapie, Termin, e-Rezept, …).

2. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, ist davon auszugehen, dass Ihr Befund keiner medizinischen Abklärung, Weiterverfolgung oder Therapie bedarf. Bei nicht therapiepflichtigem Laborbefund, auch wenn er Abweichungen zum angegebenen Referenzbereichen aufweist, bitten wir Sie etwaige Fragen dazu bei einem Folgetermin mitzunehmen.

E-Mail-Anfragen können wir aufgrund des aktuell sehr hohen E-Mail-Aufkommens leider nicht mehr beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. DANKE.