Schwangerschaft

UMFASSENDE BETREUUNG

Schwangerschaft

Es zählt zu meinen schönsten Aufgaben, schwangere Frauen von der Feststellung der Schwangerschaft und der Berechnung des Geburtstermins über alle notwendigen Kontrolltermine bis zur Geburt begleiten zu können.

Hier möchte ich mit Ihnen auch wichtiges Wissen im Vorfeld und rund um eine Schwangerschaft teilen und weitergeben.

In den folgenden Abschnitten greife ich Themen auf Fragen auf, die mir in der Patientenaufklärung wichtig sind und mir häufig gestellt werden.

FOLSÄURE / VITAMIN B9

EINNAHME VON FOLSÄURE (VITAMIN B9)

Einnahmezeitraum:

spätestens 4 Wochen vor Beginn einer Schwangerschaft bis zur 12. SSW (1.Trimenon, 1. Schwangerschaftsdrittel)

Empfohlene Dosis:

zwischen 4 bis 8mg täglich

Wofür Folsäure/ Vitamin B9?

Folsäure ist essentiell für die Zellteilung und Neubildung von Zellen.
Konkret heißt das, Folsäure ist unerlässlich für die Ausbildung der Organe, wie z.B. des Herzens und des Gehirns des Embryos bzw. Fötus.

Lebensmittel reich an Folsäure Vitamin B9

BETREUUNG

Schwanger zu sein bedeutet für die meisten werdenden Mütter eine Mischung aus Freude, Neugier, Besorgnis und Ängsten.

Ob Ernährung und Sport während der Schwangerschaft, der Ablauf der Geburt, Geburtsmöglichkeiten oder die Stillzeit – wir stehen Ihnen während der gesamten Schwangerschaft beratend zur Seite und nehmen uns für jedes Anliegen und alle Fragen ausreichend Zeit.

Darüber hinaus bieten die einzelnen Kontrolltermine in der Praxis den idealen Rahmen für Beratungsgespräche.

MUTTER-KIND-PASS
ELTERN-KIND-PASS

Ich biete meinen Patientinnen eine umfassende Betreuung inklusive aller im Mutter-Kind-Pass (neuer: Eltern-Kind-Pass) vorgesehenen Untersuchungen. Im Mutter-Kind-Pass bzw. Eltern-Kind-Pass sind bis zur Geburt mindestens fünf Untersuchungen vorgesehen.

Bei den einzelnen Mutter/Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen werden eine ausführliche Anamnese inkl. der Erhebung möglicher Risikofaktoren, gynäkologische Untersuchungen, Bluttests und Ultraschall vorgenommen.

Ziel der Untersuchungen ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind und das kindliche Wachstum sowie dessen Versorgung über die Plazenta zu kontrollieren, auch, um etwaige Auffälligkeiten frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Ultraschall Schwangerschaft

Untersuchung

bis zur 12. Schwangerschaftswoche

Untersuchung

18. - 22. Schwangerschaftswoche

Untersuchung

25. - 28. Schwangerschaftswoche

Untersuchung

30. - 34. Schwangerschaftswoche

Untersuchung

35. - 38. Schwangerschaftswoche

IMPFUNGEN

Infektionskrankheiten können in der Schwangerschaft nicht nur für die werdende Mutter, sondern vor allem auch für das ungeborene Kind gefährlich sein. 

Pertussis - Keuchhusten

Empfohlener Impfzeitraum:

idealerweise von der 27. bis 36. SSW

Impfmodus:

Verabreichung der Impfung erfolgt als Mehrfachimpfstoff
(Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten oder Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung).

Covid-19

Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangeren empfiehlt die STIKO derzeit eine COVID-19-Grundimmunisierung (2 Impfungen im Abstand von mind. 3-6 Wochen) sowie eine einmalige Auffrischimpfung (im Abstand von mind. 6 Monaten).

Für gesunde Schwangere und ihre ungeborenen Kinder ergeben sich keine erkennbaren Vorteile einer weiteren Auffrischimpfung, weder im Hinblick auf die Verhinderung von Frühgeburten noch bezüglich des Nestschutzes.

Ist grundsätzlich vom österreichischen Impfgremium im 2. oder 3. Trimenon empfohlen. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall auf der Website des Sozialministeriums.

Grippe - Influenza

Die jährliche Influenza Impfung wird ab Oktober bis Mitte Dezember empfohlen.

Wir verweisen auf die aktuellen Empfehlungen des österreichischen Impfgremiums unter dem öffentlichen Gesundheitsportal gesundheit.gv.at

Für Influenza und Covid-19 Impfungen vereinbaren Sie bitte einen Termin auf der Seite des Impfservice Wien.

Respiratorischer Synzytial Virus (RSV)-Impfung

Empfohlener Impfzeitraum:

zwischen der 24. und 36. SSW (Abstand von 2 Wochen zu Pertussis, Influenza und Covid-19-Impfung empfohlen)

Wozu eine RSV-Impfung?

zum Schutz von Schwangeren, Neugeborenen (3,6 Prozent der Todesfälle auf RSV zurückzuführen), Frühchen und Personen ab 60 Jahren

Bitte sprechen Sie uns bei offenen Fragen zu den Impfungen bei einem Ihrer nächsten Termine an.

Wir halten auch eine weiterführende Patienteninformation speziell für RSV-Impfungen auf Deutsch und Englisch für Sie bereit. Bitte Fragen Sie mich oder unser Ärzte-Team danach.

Impfungen gegen Pertussis (Keuchhusten) und RSV können Sie bei uns in der Ordination durchführen lassen. Bitte fragen Sie mein Assistentinnen-Team danach und geben Sie uns Ihren Wunsch bekannt.

So können wir für Sie den benötigten Impfstoff zeitnah besorgen und entsprechend einlagern. Sie kommen einfach zu Ihrem vereinbarten Impftermin.

FLUGREISEN IN DER SCHWANGERSCHAFT

Blick aus Flugzeugfenster Sonnenaufgang

Bis zur 32. SSW

Prinzipiell sind Flugreisen für gesunde Schwangere unbedenklich.

Die Entscheidung, ob Sie eine Flugreise als Schwangere antreten können, hängt von Ihren Präkonditionen ab und ist im Einzelfall zu beurteilen.

Fluglinien (zB Ryanair) behalten sich das Recht vor eine Flugbestätigung zu verlangen. Bitte erkundigen Sie sich vorab genau bei der Fluglinie, mit der Sie Ihren Flug gebucht haben.

Ab der 32. SSW

…sind Flugreisen generell nicht empfohlen.

NEWS & INFOS

e-Rezept

Kassen-Medikamente können seit 1.Juli 2023 via eRezept versendet werden (unabhängig von ELGA).

Alle, in Österreich Versicherten können mit einem Kassen-eRezept ihr Medikament in jeder österreichischen Apotheke abholen – nicht aber in einer Web-/Online-Apotheke! Privatrezepte können nicht versendet werden – daher müssen diese in der Ordination abgeholt werden.

Seit 1. Juli muss die ecard 1x pro Quartal in der Ordination gesteckt werden, damit das eRezept für 90 Tage zur Benutzung freigeschaltet ist.

Laborbefunde - Vorgehensweise

Bei Laborbefunden gehen wir abhängig vom jeweiligen Ergebnis, wie folgt vor:

1. Bei akutem und therapiepflichtigem Befund werden Sie von uns aktiv kontaktiert. Es werden Ihnen die weiteren notwendigen Schritte kommuniziert (Therapie, Termin, e-Rezept, …).

2. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, ist davon auszugehen, dass Ihr Befund keiner medizinischen Abklärung, Weiterverfolgung oder Therapie bedarf. Bei nicht therapiepflichtigem Laborbefund, auch wenn er Abweichungen zum angegebenen Referenzbereichen aufweist, bitten wir Sie etwaige Fragen dazu bei einem Folgetermin mitzunehmen.

E-Mail-Anfragen können wir aufgrund des aktuell sehr hohen E-Mail-Aufkommens leider nicht mehr beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. DANKE.