Spezielle Untersuchungen während der Schwangerschaft zeigen die Entwicklung Ihres Kindes auf. Dabei können Sie mögliche Erkrankungen oder Fehlbildungen Ihres Kindes frühzeitig erkennen oder ausschließen.
Zwischen 11+6 und 13+6 SSW
Die Messung der Nackentransparenz ermöglicht die Ermittlung der Wahrscheinlichkeit für eine Chromosomenabweichung beim ungeborenen Kind (z.B. Down-Syndrom).
Sie kann auch ein Hinweiszeichen für einen Herzfehler und für eine Reihe anderer angeborener oder erworbener Erkrankungen sein.
Ab 10+1 SSW – 22. SSW
Dieser Test sucht nach den drei häufigsten angeborenen Trisomien, wie das Down Syndrom, Edwards Syndrom und Pätau Syndrom.
Unabhängige Validierungsstudien zeigten eine Nachweisrate von 99.9%, für diese drei Trisomien.
Optional können weitere genetische Veränderungen getestet werden, wie Mikrodeletionssyndrome und Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen.
Auf Wunsch kann auch das Geschlecht Ihres Babys bestimmt werden.
Ab 16. SSW
Die Amniozentese wird zur gezielten Diagnose nach auffälligem Erst-Trimester-Test eingesetzt.
Wenn in der Familie eine schwere Erbkrankheit vorhanden ist, kann durch eine Amniozentese festgestellt werden, ob ein ungeborenes Kind von einem genetischen Defekt betroffen ist.
Durch die Bauchdecke der Schwangeren wird unter Ultraschallkontrolle mit einer dünnen Hohlnadel aus der Fruchtblase eine kleine Menge Fruchtwasser entnommen und genetisch analysiert.
20. – 24. SSW
Beim Organ-Ultraschall werden alle angelegten Organe wie auch der Körperbau des ungeborenen Kindes genau untersucht.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Entwicklung des Gehirns, des Gesichtes, der Wirbelsäule, des Herzens, der inneren Organe und der Gliedmaßen
Wir machen eine kleine Pause und unsere Ordination bleibt vom 23. Dezember 2024 bis inkl. 6. Jänner 2025 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes Krankenhaus.
Wir sind ab 7. Jänner 2025 wieder für Sie da.
ERHOLSAME FEIERTAGE UND EIN GLÜCKLICHES NEUES JAHR!
Kassen-Medikamente können seit 1.Juli 2023 via eRezept versendet werden (unabhängig von ELGA).
Alle, in Österreich Versicherten können mit einem Kassen-eRezept ihr Medikament in jeder österreichischen Apotheke abholen – nicht aber in einer Web-/Online-Apotheke! Privatrezepte können nicht versendet werden – daher müssen diese in der Ordination abgeholt werden.
Seit 1. Juli muss die ecard 1x pro Quartal in der Ordination gesteckt werden, damit das eRezept für 90 Tage zur Benutzung freigeschaltet ist.
Bei Laborbefunden gehen wir abhängig vom jeweiligen Ergebnis, wie folgt vor:
1. Bei akutem und therapiepflichtigem Befund werden Sie von uns aktiv kontaktiert. Es werden Ihnen die weiteren notwendigen Schritte kommuniziert (Therapie, Termin, e-Rezept, …).
2. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, ist davon auszugehen, dass Ihr Befund keiner medizinischen Abklärung, Weiterverfolgung oder Therapie bedarf. Bei nicht therapiepflichtigem Laborbefund, auch wenn er Abweichungen zum angegebenen Referenzbereichen aufweist, bitten wir Sie etwaige Fragen dazu bei einem Folgetermin mitzunehmen.
E-Mail-Anfragen können wir aufgrund des aktuell sehr hohen E-Mail-Aufkommens leider nicht mehr beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. DANKE.