Bei einem Myom der Gebärmutter handelt es sich um einen gutartigen Tumor, der aus den glatten Zellen des Uterus entsteht.
Etwa 25 Prozent aller Frauen im reproduktionsfähigen Alter haben Myome.
Bei einem Myom der Gebärmutter handelt es sich um einen gutartigen Tumor, der aus den glatten Zellen des Uterus entsteht.
Die Größe von Myomen reicht von wenigen Millimetern bis zu mehreren Zentimetern; sie können vereinzelt, ebenso können mehrere Myome gleichzeitig auftreten.
Ein Myom kann direkt in der Wand der Gebärmutter wachsen, sich in Richtung der Gebärmutterhöhle entwickeln oder sich von der Außenseite der Gebärmutter in die Bauchhöhle ausbreiten.
Ob Myome Schmerzen und andere Beschwerden verursachen, hängt von der Größe, der Lage und der Anzahl ab.
Häufige mit Myomen einhergehende Beschwerden sind Blutungsunregelmäßigkeiten (verstärkte und verlängerte Blutungen sowie Zwischenblutungen), Schmerzen und ein Druckgefühl im Unterbauch.
Für die Diagnose von Myomen wird nach einer ausführlichen Anamnese eine gynäkologische Tastuntersuchung und ein Ultraschall durchgeführt.
Mithilfe des Ultraschalls lassen sich die Größe, die Lage und die Anzahl der Myome genau bestimmen. In einigen Fällen können weiterführende Untersuchungen erforderlich sein.
Nicht jedes Myom ist zwangsläufig behandlungsbedürftig. Viele Frauen mit Myomen haben keine Beschwerden und werden durch die Myome auch nicht in ihrer Lebensqualität eingeschränkt – in solchen Fällen ist keine Therapie erforderlich.
Falls Myome Beschwerden verursachen, gibt es prinzipiell verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, wie medikamentöse Therapien, sowie operative Entfernung.
Wir machen eine kleine Pause und unsere Ordination bleibt vom 23. Dezember 2024 bis inkl. 6. Jänner 2025 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes Krankenhaus.
Wir sind ab 7. Jänner 2025 wieder für Sie da.
ERHOLSAME FEIERTAGE UND EIN GLÜCKLICHES NEUES JAHR!
Kassen-Medikamente können seit 1.Juli 2023 via eRezept versendet werden (unabhängig von ELGA).
Alle, in Österreich Versicherten können mit einem Kassen-eRezept ihr Medikament in jeder österreichischen Apotheke abholen – nicht aber in einer Web-/Online-Apotheke! Privatrezepte können nicht versendet werden – daher müssen diese in der Ordination abgeholt werden.
Seit 1. Juli muss die ecard 1x pro Quartal in der Ordination gesteckt werden, damit das eRezept für 90 Tage zur Benutzung freigeschaltet ist.
Bei Laborbefunden gehen wir abhängig vom jeweiligen Ergebnis, wie folgt vor:
1. Bei akutem und therapiepflichtigem Befund werden Sie von uns aktiv kontaktiert. Es werden Ihnen die weiteren notwendigen Schritte kommuniziert (Therapie, Termin, e-Rezept, …).
2. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, ist davon auszugehen, dass Ihr Befund keiner medizinischen Abklärung, Weiterverfolgung oder Therapie bedarf. Bei nicht therapiepflichtigem Laborbefund, auch wenn er Abweichungen zum angegebenen Referenzbereichen aufweist, bitten wir Sie etwaige Fragen dazu bei einem Folgetermin mitzunehmen.
E-Mail-Anfragen können wir aufgrund des aktuell sehr hohen E-Mail-Aufkommens leider nicht mehr beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. DANKE.